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von Notar Dr. Max Mustermann in Köln

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22.01.2018

DR. MARIUS KOHLER NEUER PRÄSIDENT DES RATS DER NOTARE DER EUROPÄISCHEN UNION

Berlin, 22. Januar 2018 – Der hamburgische Notar Dr. Marius Kohler hat am 19. Januar 2018 die Leitung des Rats der Notariate der Europäischen Union übernommen. Auch Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas nahm an der feierlichen Amtsübergabe teil und würdigte in seiner Ansprache die besondere Bedeutung der Notarinnen und Notare für Rechtssicherheit und Verbraucherschutz, die auch im Rahmen einer Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten bleiben müsste.

Berlin, 22. Januar 2018 – Der hamburgische Notar Dr. Marius Kohler hat am 19. Januar 2018 die Leitung des Rats der Notariate der Europäischen Union übernommen. Auch Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas nahm an der feierlichen Amtsübergabe teil und würdigte in seiner Ansprache die besondere Bedeutung der Notarinnen und Notare für Rechtssicherheit und Verbraucherschutz, die auch im Rahmen einer Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten bleiben müsste.

Der Rat der Notariate der Europäischen Union (Conseil des Notariats de l’Union Européenne - CNUE) ist das offizielle Vertretungsorgan der 22 Notarorganisationen der Europäischen Union und vertritt damit über 40.000 Notarinnen und Notare gegenüber den Institutionen der Europäischen Union. Der neue Präsident Dr. Marius Kohler folgt dem spanischen Notar José Manuel García Collantes nach, der die Präsidentschaft im Jahr 2017 innehatte. „Europa ist nicht einfach das, was uns von den Europäischen Institutionen vorgegeben wird, sondern das, was wir selbst daraus machen“, stellte Kohler bei seiner Amtsübernahme heraus. Eine besondere Herausforderung seiner Amtszeit werde das in Kürze erwartete Gesellschaftsrechtspaket sein, mit dem die Europäische Kommission digitale Lösungen für den gesamten Lebenszyklus von Gesellschaften schaffen und die grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen fördern will. Kohler kündigte an, bei der Überführung der bewährten gesellschaftsrechtlichen Verfahren in die elektronische Welt konstruktive Unterstützung leisten zu wollen, um die Verlässlichkeit der Handelsregister sowie die ihnen zugrundeliegenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen zu bewahren: „Gerade in Zeiten von Panama Papers und Paradise Papers darf die sichere Identifizierung der handelnden Personen zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.“

Auch Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas wies in seiner Ansprache darauf hin, dass die Zwecke und Standards des Beurkundungsverfahrens im Rahmen einer digitalen Weiterentwicklung erhalten bleiben müssten. „Eine funktionierende vorsorgende Rechtspflege mit qualifizierten unabhängigen Notarinnen und Notaren trägt wesentlich zu einem verlässlichen Rechtswesen bei. Ein verlässliches Rechtswesen aber ist in einer mehr und mehr zusammenwachsenden Welt die Basis dafür, dass unsere Volkswirtschaft wettbewerbsfähig bleibt,“ stellte der Minister die besondere volkswirtschaftliche Bedeutung des Notariats heraus. Nachträgliche Rechtsstreitigkeiten, die oftmals mit weit höheren Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden wären, könnten so von vornherein vermieden werden.

Mit der fortschreitenden europäischen Integration gewinnt auch die Zusammenarbeit der europäischen Notariate immer mehr an Bedeutung. „Mit seinen zahlreichen Stellungnahmen und Projekten leistet der CNUE einen wichtigen Beitrag zur Anwendung und Fortentwicklung des Unionsrechts“, betonte Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, das große Engagement der Notarinnen und Notare auf europäischer Ebene. Als Vorreiter der Digitalisierung im Justizbereich werde das Notariat dabei auch weiterhin für eine verantwortungsvolle Rechtspolitik eintreten, die bei der Überführung der bewährten Strukturen der vorsorgenden Rechtspflege in die elektronische Welt auf verlässliche rechtliche und technische Rahmenbedingung zurückgreift.



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